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BGH, 28.06.1965 - III ZR 78/64 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kollision von Omnibus und Lkw im Straßenverkehr - Missachtung einer Vorfahrtsberechtigung - Übersehen eines durch einen Baum verdeckten Dreieckschildes - Schaffung von ausreichender Sichtmöglichkeit auf Verkehrszeichen als Verkehrssicherungspflicht der Straßenbaubehörde ...
Papierfundstellen
- VersR 1965, 1096
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1959 - III ZR 140/58
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Einsehbarkeit von …
Auszug aus BGH, 28.06.1965 - III ZR 78/64
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1959 - III ZR 140/58 (VersR 1960, 317) ausgeführt hat, auf dessen eingehende Begründung verwiesen wird, fällt in den Rahmen der nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StVO dem Träger der Straßenbaulast obliegenden Unterhaltung der Verkehrszeichen auch das Beseitigen von Bäumen, Hecken und Teilen von solchen, die die Sicht auf ein Verkehrszeichen hindern.
- BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Zu einer möglichst - nicht völlig - gefahrlosen Verkehrsabwicklung (…vgl. Senatsurteil BGHZ 108, 273 [BGH 13.07.1989 - III ZR 122/88] = BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 27) gehört die Sorge dafür, daß Verkehrseinrichtungen für einen Verkehrsteilnehmer mit durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch einen beiläufigen, nicht durch Bäume, Hecken oder Teile von solchen behinderten (vgl. Senatsurteile vom 28. Juni 1965 - III ZR 78/64 - VersR 1965, 1096; vom 29. Oktober 1959 - III ZR 140/58 - VersR 1960, 317) Blick deutlich erkennbar sind (vgl. Senatsurteil vom 17. April 1961 - III ZR 30/60 - VersR 1961, 689).